Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

  • Diese AGB regeln den Inhalt und die Dienstleistungen der Hundebetreuung / Hundepension; sie ist ein Kleinstbetrieb.

Inhalt

  • Der Besitzer des Hundes bestätigt sein Eigentumsverhältnis zum Hund und dass das Tier gesund und mit gültigem Impfpass geimpft und gegen Parasiten geschützt ist.
  • Nicht ausreichend geimpfte oder kranke Hunde können nicht aufgenommen werden. Die Hundepension ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, allfällige Kosten trägt der Besitzer.
  • Läufige Hündinnen oder solche, die während des Aufenthaltes läufig werden können, benötigen spezielle Absprachen und müssen mindestens 7 Tage vor dem Eintritt angemeldet werden (zusätzliche Kosten pro Tag CHF 20.00).
  • Die Hundebetreuung behält sich das Recht vor, dem Hund im Bedarfsfall einen Maulkorb anzuziehen.
  • Kranke oder verletzte Tiere werden nur unter vorgängiger Absprache und in Absprache mit dem Tierarzt aufgenommen.
  • Der Tierbesitzer ist verpflichtet, über allfällige negative Eigenschaften umfassend zu orientieren. Unterlässt er dies, haftet er für daraus entstandene Schäden an Dritten, seien es Menschen, Tiere oder Sachen. Die Hundebetreuung ist befugt, notwendige Aufwendungen und geeignete Massnahmen zu ergreifen und sie dem Besitzer zu verrechnen.
  • Nach vorheriger Absprache mit dem Besitzer (Notfallkontakt) darf ein Tierarzt hinzugezogen werden, wenn ein Hund erkrankt oder sich verletzt. Bei Notfällen wird sofort gehandelt ohne Absprache. Die notwendigen Kosten werden dem Tierbesitzer auferlegt.
  • In schweren Fällen darf das Tier in eine Tierklinik überstellt werden. Auch diese Kosten werden dem Besitzer verrechnet.
  • Sollte ein Tier sterben, wird es einem Tierarzt zur Aufbewahrung übergeben. Die Abholung und Bestattung erfolgten durch den Halter, welcher auch die hierfür entstandenen Kosten zu tragen hat.
  • Bei kantonalen Auflagen muss die Hundebetreuung informiert werden und es muss eine Kopie der Auflage ausgehändigt werden.

Haftung

  • Der Tiereigentümer bestätigt mit seiner Buchung, dass eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht.
  • Die Hundebetreuung ist dafür besorgt, mit Sicherheitsschleusen ein Ausbrechen der Tiere zu verhindern. Sie lehnt jede Haftung für das Entlaufen des Tieres sowie für allfällige gesundheitliche Schäden am Tier ab, sofern ihr nicht eine Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden kann. 
  • Die Zaunhöhe beträgt 2 Meter. Wenn ein Hund diese überklettert, wird keine Haftung übernommen. 
  • Für mitgebrachte Gegenstände (z.B. Körbe, Leinen, Decken, Schüsseln) wird keine Haftung übernommen.
  • Sollte sich das Tier während des Aufenthalts verletzen, verloren gehen oder ableben, so werden vom Besitzer des Tieres keine Ansprüche gestellt, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Für Schäden, die durch das Tier entstehen, haftet der Besitzer. Das gilt auch für anfallende Tierarztkosten, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind.

Pflege

  • Die Hundebetreuung verpflichtet sich, dass in sie gesetzte Vertrauen durch gute Pflege und Fütterung zu rechtfertigen, sodass das Tier und sein Halter die Ferientage in vollen Zügen geniessen können.
  • Die Betreuungshunde werden mit Familienanschluss untergebracht, es gibt keine Zwinger (Rudelhaltung).
  • Das für den gesamten Aufenthalt notwendige Futter, Leckerlis und allfällige Medikamente oder Spezialfutter bringt der Hundehalter selbst mit.

Zahlung, An- und Abmeldung, Öffnungszeiten

  • Die Übergabe des Betreuungshundes erfolgt ausschliesslich gegen Barzahlung der abgemachten Dauer. Ein- und Austrittstag werden als je ein ganzer Tag verrechnet.
  • Die aktuellen Tarife zur Betreuung finden Sie unter https://www.hundesalon-vanessa.ch/hundebetreuung-pension/investition/ 
  • Bei vorzeitiger Abholung wird die Anzahl der Tage verrechnet gemäss vereinbarter Anmeldung.
  • Mündlich und schriftlich vereinbarte Termine sind bindend.
  • Eine An- oder Abmeldung wird nur telefonisch oder persönlich angenommen (E-Mail, SMS, WhatsApp und Facebook werden nicht akzeptiert).
  • Abmeldungen bei Ferienbetreuung müssen mindestens 14 Tage im voraus erfolgen. Bei zu kurzfristigen Annullierungen wird die Hälfte des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt.
  • Abmeldungen bei Tagesbetreuung müssen mindestens 48 Stunden im voraus erfolgen. Bei zu kurzfristigen Annullierungen wird die Hälfte des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt.
  • Bei absehbaren Verspätungen bezüglich des Bring- oder Abholtermins muss die Hundebetreuung so schnell wie möglich telefonisch informiert werden (E-Mail, SMS, WhatsApp, Facebook wird nicht akzeptiert).
  • Erfolgt keine Abmeldung und es erscheint niemand zum vereinbarten Termin, wird der gebuchte Termin zu 100% in Rechnung gestellt.
  • Das Tier kann nur an folgenden Öffnungszeiten gebracht und geholt werden:

·         Montag                               geschlossen

·         Dienstag – Freitag             09.00 – 11.30 Uhr   /   14.00 – 17.00 Uhr

·         Samstag                              09.00 – 11.00 Uhr

·         Sonntag                               geschlossen

·         Allgem. Feiertage                geschlossen

 

Allgemeine Bedingungen

  • Gerichtsstand ist der Sitz der Hundebetreuung. Das Schweizerische Recht gilt in jedem Fall.